Einspeisetarife Österreich: Was ist mein PV-Strom 2024 wert?
Die Höhe der Einspeisetarife Österreich fällt stetig. Seit Anfang 2024 ist der ÖMAG Einspeisetarif niedriger denn je. Zudem bieten immer weniger Stromanbieter Ihren Kunden einen solchen Tarif an. Wer seinen überschüssigen Solarstrom noch ins öffentliche Netz einspeisen möchte, sollte sich jetzt mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage auseinandersetzen. Bei Otovo erfahren Sie mehr über die verfügbaren Möglichkeiten.
Warten Sie nicht länger und greifen Sie jetzt zu: PV-Anlagen mit Einspeisetarif. Hier geht es zum unverbindlichen Otovo Angebot.
Wer hat den besten Einspeisetarif 2024?
In Österreich gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Einspeisevergütung für PV-Strom zu erhalten. Sie können Ihren Strom an die Abwicklungsstelle für Ökostrom (ÖMAG) oder an einen Stromanbieter Ihrer Wahl verkaufen.
Höhe des Einspeisetarifs 2024 fällt immer weiter ⬇️
Immer mehr Stromanbieter bieten Neukunden keinen Einspeisetarif mehr an. Grund dafür ist, dass die Anbieter eine Überlastung des Netzes befürchten. Wir vermuten, dass dieser Trend sich in den nächsten Monaten weiter verstärken wird und im Laufe des Jahres immer weniger Vergütungen für Privatpersonen verfügbar sein werden.
ÖMAG Einspeisetarif
Neben der Vergabe von Förderungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlagen ist die ÖMAG dazu verpflichtet, überschüssigen Öko-Strom zum Marktpreis zu kaufen. Der Marktpreis wird monatlich und im Nachhinein festgelegt und beträgt seit April 4,655 Cent/kWh.
Stromabnehmer | Einspeisetarif | Bedingungen | Anpassungen | |
---|---|---|---|---|
ÖMAG | 4,655 Cent/kWh (Marktpreis April 2024) | Abnahme zum Marktpreis; keine Stromlieferung; Anlagengröße max. 500 kWp |
monatlich & nachträglich |
Angaben ohne Gewähr. Stand der Quellen zuletzt überprüft: Ende Mai 2024.
Zum Vergleich: Im Jänner 2024 lag der ÖMAG Marktpreis bei 8,137 Cent/kWh. Im Dezember 2023 waren es sogar noch 12,46 Cent/kWh. Der ÖMAG Einspeisetarif wurde somit innerhalb von 2 Monaten fast halbiert.
Bei der Beantragung des ÖMAG Einspeisetarifs gibt es vier Vorgangsweisen, die von der Situation des Antragstellers abhängig sind:
- Antragsteller hat noch keinen Abnahmevertrag: Antrag über das Ticketsystem bei Neuanlage einreichen.
- Antragsteller hat einen Abnahmevertrag mit einem Energieunternehmen: Antrag über das Ticketsystem zusammen mit dem Wechselformular einreichen.
- Antragsteller hat einen ÖMAG-Marktpreisvertrag und möchte seine Anlage erweitern: Antrag über das Ticketsystem bei Erweiterungen einreichen.
- Antragsteller hat einen ÖMAG-Vertrag mit geförderten Tarif und möchte auf einen Markpreisvertrag wechseln: Umstellungsdokument ausfüllen und an kundenservice@oemag.at schicken.
Einspeisetarife nach Bundesländern
Der ÖMAG Einspeisetarif ist Ihnen zu niederig? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit den Tarif einer der lokalen Stromanbieter zu nutzen. Die Auswahl an Energieversorgern in Österreich ist sehr groß, weshalb es sinnvoll ist, die unterschiedlichen Tarife miteinander zu vergleichen.
Einspeisetarif bei einem "fremden" Stromanbieter?⚡
Um den Einspeisetarif eines Stromanbieters nutzen zu können, müssen Sie in der Regel bereits Kunde bei dem jeweiligen Anbieter sein. Aus diesem Grund sollte bei der Anbieterwahl nicht nur der Einspeisetarif, sondern auch der Abnahmetarif berücksichtigt werden.
In der nachfolgenden Tabelle können Sie sich einen Überblick über Anbieter in unterschiedlichen Bundesländern verschaffen.
Stromabnehmer | Einspeisetarif |
---|---|
Kelag (Kärnten) | 24 Cent (bis 500 kWh), 18 Cent (501-1.000 kWh), 12 Cent (1.001-5.000 kWh), 6 Cent (ab 5.001 kWh) |
Illwerke vkw (Voralberg) | 13 Cent pro kWh (Standardtarif), 15 Cent pro kWh (Öko+-Tarif) für die ersten 3.500 kWh, danach weniger |
Wiener Energie (Wien) | 12 Cent pro kWh |
Energie Steiermark (Steiermark) | 11,79 Cent pro kWh (alte Verträge), 4,63 Cent pro kWh (neue Verträge) |
Burgenland (Burgenland Energie) | 7,76 Cent pro kWh |
Tiwag (Tirol) | 7,6 Cent pro kWh (alte Verträge), 4,6 Cent pro kWh (Neukunden) |
Salzburg AG (Salzburg) | 7,4 Cent pro kWh (alte Verträge), 3,1 Cent pro kWh (neue Verträge) |
EVN (Niederösterreich) | 4,03 Cent pro kWh |
Energie AG (Oberösterreich) | 3,12 Cent pro kWh, mindestens 2 Cent pro kWh |
Angaben ohne Gewähr. Stand der Quellen zuletzt überprüft: Ende Mai 2024.
Was tun, wenn man keinen Einspeisetarif mehr bekommt?
Immer weniger Stromanbieter bieten ihren Kunden keinen Einspeisetarif an. Betroffene können Ihren Strom demnach nicht mehr ins öffentliche Netz und somit auch kein Geld mit der Solaranlage verdienen. Ein Teil des erzeugten Strom wird in solch einem Fall einfach verschwendet.
Was kann man also tun?
Wenn Sie keinen Einspeisetarif bei Ihrem Stromanbieter mehr erhalten, können Sie der übrigen Strom am besten speichern und später selber nutzen. Hierfür benötigen Sie eine Batterie. Diese können Sie problemlos auch nach der Installation der Solaranlage hinzufügen und auf diese Weise den Verbrauch der Solaranlage maximieren.
Und das Beste dabei ist: Der Erwerb einer Batterie amortisiert sich schneller als man denkt. Meist ist der Amortisierungszeitraum gerade einmal 2 bis 3 Jahre länger als der für eine Solaranlage ohne Batterie.
Otovo hat auch Batterien!Wie wird die Höhe des Einspeisetarifs bestimmt?
Die Höhe des Einspeisetarif Österreich wird durch unterschiedlichen Faktoren bestimmt:
- An wen wird der Strom verkauft? Die ÖMAG oder einer der vielen Stromanbieter?
- Handelt es sich um geförderte oder marktkonformen Tarife?
- Wie hoch ist die Leistung der Photovoltaikanlage?
Wie hoch Ihr Eispeisetarif ist hängt demnach von Ihnen, Ihrer Anlage und natürlich den aktuellen Marktpreisen ab. Grundsätzlich sind Sie hierbei frei sich für jeden verfügbaren Einspeisetarif zu entscheiden.
Fragen? Otovo berät Sie gerne!Sobald diese Entscheidung gefallen ist und eine Tarif ausgehandelt wurde, wird ein Einspeisevertrag erstellt. Im Einspeisevertrag wird von der Stromabnahme bis hin zur Vergütung alles genaustens dokumentier, wie z.B.:
- die Angaben zur Photovoltaikanlage
- der vereinbarte Einspeisetarif
- die Koordinaten des Einspeisepunkts
- der Zeitraum der Vertragsdauer
- die Resultate der Netzverträglichkeitsprüfung
Gibt es eine Einspeisegrenze?
Grundsätzlich darf ein Haushalt in Österreich so viel Leistung ins öffentliche Netz einspeisen wie bezogen wird. Der Netzbetreiber darf dabei jedoch Ihre Einspeiseleistung beschränken, um anderen ebenso zu erlauben, Erzeugungsanlagen zu bauen, ohne dass dazu sofort das Netz ausgebaut werden muss.
Fallen auf den Einspeisetarif Steuern an?
Die Einkünfte, die Sie mithilfe des Einspeisetarifs generieren, müssen seit 2014 versteuert werden. Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe sind zu zahlen. Diese Abgabe müssen an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.
Werden jedoch nicht mehr als 12.500 kWh eingespeist, sind Sie von der Abgabe der Einkommensteuer befreit, solange Ihre Anlage maximal 25 kWp (Kilowatt-Peak) hat - eine Grenze, die bei privaten Haushalten für gewöhnlich nicht überschritten wird. Auch die Elektrizitätsabgabe entfällt, wenn nicht mehr als 25.000 kWh im Jahr produziert werden.
Welches Voraussetzungen müssen für die Einspeisung erfüllt werden?
Damit Sie vom Einspeisetarif profitieren können, gibt es einige technische und auch rechtliche Voraussetzungen. Um die technischen Anforderungen zu erfüllen, sind folgende Komponenten notwendig.
- Einspeisezähler: Mit diesem Zähler wird gemessen, wie viel selbstproduzierter Strom ins Netz eingespeist wird. Das Gerät erhält man beim Netzbetreiber und wird im Zählerkasten montiert. Dafür werden auch eigene Einspeise-Zählnummern vergeben. Mittlerweile wird dies oftmals mit einem Smart Meter gemacht, der zugleich das Einspeisemanagement übernimmt und aktuelle Daten an den Netzbetreiber senden kann.
- Wechselrichter: Dieses Gerät ist dafür zuständig, den produzierten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umzuwandeln und stellt somit die wichtigste technische Voraussetzung dar. Zudem überwacht der Wechselrichter die Verbindung zum öffentlichen Netz, um bei Spannungsabweichung, Frequenzdifferenz oder Fehlerstrom eine Trennung vom Stromnetz zu ermöglichen.
Auch rechtlich gesehen sind für den Einspeisetarif gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
- Genehmigung: Bei kleinen Anlagen mit bis zu 5 kWp kann problemlos über den Hausanschluss eingespeist werden. Für alle größeren PV-Anlagen muss ein sogenannter Netzzugangsvertrag aufgesetzt werden. Das Antragsverfahren auf diesen Vertrag dauert rund acht Wochen und sollte daher möglichst früh in der Planungsphase eingeleitet werden.
- Netzverträglichkeitsprüfung: Um ins öffentliche Netz einspeisen zu können, ist es wichtig, dass der eigene Hausanschluss dafür geeignet ist. Damit das Energieversorgungsunternehmen dies feststellen kann, führt es die Netzverträglichkeitsprüfung durch, deren Ergebnis auch dem Einspeisevertrag beigelegt wird.
Hole die jetzt deine Photovoltaikanlage und profitiere vom Einspeisetarif Österreich:
Was ist der Einspeisetarif?
Sobald die eigene Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als im jeweiligen Moment verbraucht wird, kommt es zu einem Überschussstrom. Ebendieser Überschussstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist und von einem frei wählbaren Stromanbieter vergütet werden.
Somit ist der Einspeisetarif jener Preis, den Ihr Stromlieferant Ihnen für jede Kilowattstunde, die Sie ins lokale Verteilnetz speisen, bezahlt. Dies steigert die Rentabilität und senkt den Amortisierungszeitraum Ihrer Anlage.
Beim Einspeisen muss zwischen Voll- und Überschusseinspeisung unterschieden werden:
- Bei einer Volleinspeisung speisen Sie als Anlagenbetreiber Ihren gesamten Solarstrom ins Netz ein.
- Überschusseinspeisung bedeutet, dass der Solarstrom vorrangig in Ihrem Haushalt zur Deckung des Eigenverbrauchs verwendet wird und nur jener Teil, der über diesen Bedarf hinausgeht, ins Netz fließt und verkauft wird.
Einspeisetarif bei einem Balkonkraftwerk
Nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, sich eine eigene Photovoltaik-Anlage am Hausdach errichten zu lassen. Daher bieten sich beispielsweise für Mieter oder Wohnungseigentümer sogenannte Balkonkraftwerke gut an, um Sonnenenergie ohne eine aufwändige Installation nutzen zu können
Bei diesen auch Mini-PV-Anlagen oder Stecker-Anlagen genannten Stromerzeugern handelt es sich um Kleinsterzeugeranlagen, die eine Nennleistung von 800 Wp nicht überschreiten dürfen. Diese werden über einen normalen Schutz-Kontakt-Stecker mit dem Stromnetz verbunden und reichen meist aus, um den Grundverbrauch zu decken.
Für Anlagen dieser Art ist keine Genehmigung erforderlich, man muss sie nur zwei Wochen vorab beim Netzbetreiber melden. Auch hierfür ist eine Einspeisevergütung möglich, wobei sich diese nicht immer rentiert - insbesondere wenn eine Grundgebühr anfällt. Dies sollten Sie bei solchen Verträgen unbedingt prüfen!